TÜV für den Arbeitgeber

Ein neues Prüfsiegel des TÜV Rheinland bürgt für Qualität im Personalwesen. Unternehmen, die sich zertifizieren lassen, können künftig als „Ausgezeichneter Arbeitgeber“ auf sich aufmerksam machen.
Von Tatjana Krieger
Eigentlich sind Siegel eine prima Sache: Sie sorgen dafür, dass wir wissen, ob unser Frühstücksei von glücklichen Hühnern stammt und ob der Bauer, der unseren Kaffee angebaut hat, fair bezahlt wurde. Das Problem dabei: Eine Vielzahl an Siegeln und Plaketten schafft Verwirrung statt Orientierung, manchmal ist nicht erkenntlich, wer dahintersteckt und welchen Interessen er folgt. Ähnlich ist es mittlerweile im Personalwesen. Viele Arbeitgeber stellen sich im Rahmen ihrer Personalmarketingmaßnahmen als Top-Betrieb mit aussichtreichen Perspektiven dar. Aber kann der Bewerber der Eigenwerbung trauen?
Mehr Durchblick für Bewerber
Für mehr Durchblick auf Bewerberseite könnte das Prüfsiegel „Ausgezeichneter Arbeitgeber“ vom TÜV Rheinland sorgen. Vor allem Jobsuchende sollen profitieren: „Der Bewerber weiß, dass nach genau festgelegten Standards geprüft wurde, wenn er das Siegel sieht“, so der Projektverantwortliche Arne Spiegelhoff. „Über den mit dem Prüfzeichen verbundenen QR-Code, den der Bewerber einscannen kann, sieht er sofort, ob das Siegel echt ist. Und die Inhalte der Prüfung lassen sich in einer Datenbank nachvollziehen.“
Doch auch für Unternehmen hat das neue Siegel einiges zu bieten: „Gerade für Mittelständler, die keine Konsumgüter herstellen und von daher keine große Markenbekanntheit haben, ist das Siegel interessant“, so Spiegelhoff. Sie können sich bei bestandenem Audit mit dem Prüfzeichen schmücken, stärken Ihre Arbeitgebermarke und transportieren ihre Stärken unabhängig und glaubwürdig in Richtung Bewerber.
Der Anforderungskatalog ist modular aufgebaut. Die Basis bildet ein Grundmodul, das alle Prozesse des Personalmanagements umfasst. Bei Bedarf ist eine Prüfung und Zertifizierung in speziellen Themengebieten wie etwa Elternfreundlichkeit, digitaler Arbeitsschutz oder Gesundheitsmanagement möglich.
Erstes Zertifizierungsverfahren abgeschlossen
Das erste Unternehmen, das Ende Mai 2014 durch den Arbeitgeber-TÜV gekommen ist, stammt aus Wuppertal im Bergischen Land und hat sich auf die Herstellung von Zangen spezialisiert. Rund 900 Menschen arbeiten bei der Knipex-Werk C. Gustav Putsch KG. Nach Ausstellung des Zertifikats arbeiten sie bei einem „Ausgezeichneten Arbeitgeber“.
„Vor vier Jahren haben wir damit begonnen, unser Personalmanagement zu professionalisieren und strategischer auszurichten“, erzählt Personalleiter Kai Wiedemann. In der Branche und in der Region kennt man das Unternehmen. Schwierigkeiten, offene Positionen zu besetzen, gab es meistens nicht. Allein auf die 15 Ausbildungsplätze bewerben sich jährlich ca. 800 junge Leute.
Methodik und Systematik im Personalwesen stehen auf dem Prüfstand
„Wenn wir allerdings außerhalb unseres Fachbereichs Leute gesucht haben, etwa für den Bereich Logistik, haben wir gemerkt, dass wir nicht bekannt genug sind“, so Wiedemann. Das Siegel soll auch Kandidaten, denen das Familienunternehmen nichts sagt, signalisieren: Eine Bewerbung lohnt sich. Im Rahmen der Zertifizierung haben sich zwei TÜV Rheinland- Auditoren an anderthalb Tagen detailliert im Wuppertaler Betrieb umgesehen. Dann kam das Signal: Alles ok.
„Im Prüfverfahren nehmen wir die Methodik und Systematik im Personalwesen unter die Lupe“, erklärt TÜV-Experte Spiegelhoff die Vorgehensweise. Ist der Bewerbungsprozess transparent und nachvollziehbar? Wie sehen die Inhalte einer Ausschreibung aus? Besteht Chancengleichheit? Ähnlich in der Personalentwicklung: Gibt es für die Einarbeitung, Schulungen und die Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs definierte Prozesse?
Klar strukturierte und definierte Prozesse sind das A und O
„Wichtig ist, dass Abläufe klar definiert sind und die Wirksamkeit vom Unternehmen kontrolliert wird“, fasst Spiegelhoff zusammen. Um sich ein Bild zu machen, untersuchen die Auditoren Arbeit und Aufstellung der Personalabteilung. Sie prüfen Unterlagen und Dokumente, führen Gespräche mit Mitarbeitern der HR-Abteilung und lassen sich Nachweise vorlegen, zum Beispiel Schulungspläne. Anschließend suchen die Auditoren spontan Mitarbeiter aus dem Betrieb aus, um die Angaben des Personalbereichs mit der Wahrnehmung der Mitarbeiter abzugleichen.
So auch bei Knipex: „Die Auditoren haben intensiv gefragt und auch detailliert hinterfragt“, sagt Personalchef Wiedemann. „Oberflächlich abspeisen ließen sie sich nicht. Auch die Ausbildungswerkstatt wurde besucht. Allein auf dem Weg zurück durch den Betrieb haben die Prüfer drei Leute angesprochen und um ein Gespräch gebeten.“ Alle Unterredungen haben ohne die Anwesenheit von HR-Mitarbeitern stattgefunden. Es war also niemand dabei, der hätte Einfluss nehmen können.
Anregungen zur Prozessoptimierung
Aus Sicht von Kai Wiedemann hat sich das Audit jedenfalls gelohnt. Nicht nur, weil er künftig das Prüfsiegel in seinen Ausschreibungen verwenden darf. Er hat auch Hinweise bekommen, wo seine Personalabteilung steht. „Uns war wichtig zu erfahren, ob wir wirklich so weit sind, wie wir denken“, sagt er. Im Bereich Dokumentation und Bewerberkommunikation möchte er nun noch Veränderungen vornehmen. Und so will der TÜV Rheinland sein Audit auch verstanden wissen: „Das Verfahren soll Betriebe anregen, interne Prozesse zu verbessern“, so Arne Spiegelhoff. „Im Audit zeigen wir Potenziale auf, die das Unternehmen anschließend eigenständig umsetzt. Um größtmögliche Unabhängigkeit zu gewährleisten, tritt TÜV Rheinland hierbei nur als Zertifizierungspartner auf, unterstützt aber nicht aktiv im Rahmen der Umsetzung.“
Generell ist das Prüfverfahren für alle Firmen vom Mittelstand bis zum Großkonzern geeignet, das einen gewissen Professionalisierungsgrad in seinen Prozessen erreicht hat und das Themenfeld HR ganzheitlich angeht. „Ein Unternehmen kann in der Regel recht gut abschätzen, ob es zertifizierungsreif ist“, sagt Spiegelhoff. „Wichtig ist hierbei auch, dass für das Audit keine spezifischen Dokumente erstellt werden müssen. Allerdings werden im Rahmen der Prüfung jene Nachweise gefordert, die das Unternehmen ohnehin im Rahmen ihres installierten Personalmanagements erstellt und pflegt wie beispielsweise Schulungspläne und Arbeitsanweisungen.
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